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Sturz eines Motorradfahrers zwecks Verhinderung eines Auffahrunfalls spricht für dessen Unaufmerksamkeit oder zu geringen Abstand Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen gilt auch für berührungslose Unfälle

Stürzt ein Motorradfahrer bei einem Bremsvorgang zur Verhinderung eines Auffahrunfalls, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er unaufmerksam war oder einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Der für Auffahrunfälle geltende Anscheinsbeweis gilt auch dann, wenn es nicht zu einer Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug kommt. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.