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ARBEITSRECHT


Die Kanzlei WALTHER im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Zwei Drittel der Kleinstbetriebe gehen fälschlich davon aus, dass das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen anwendbar sei. Viele Fragen, welche sich die Mehrheit der Arbeitgeber nicht selbst beantworten können, können im Rahmen des Arbeitsrechts täglich auftauchen, z.B.

  • Was mache ich im Falle lang andauernder Krankheit eines Arbeitnehmers?
  • Kann ich einen älteren Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit ordnungsgemäß kündigen?
  • Welche Anforderungen muss ich erfüllen, wenn ich den Urlaub von Arbeitnehmern wegen betrieblicher Belange nicht gewähren kann?

Auch das Thema Arbeitnehmerüberlassung ist stetig im Wandel und Wachsen, sodass auch Verträge mit Leiharbeitern gut durchdacht und vorbereitet werden müssen.

Arbeitgebern bieten wir insbesondere die folgenden anwaltlichen Leistungen im Arbeitsrecht:

  • Prüfung & Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Beratung in einzelnen arbeitsrechtlichen Fragen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen (insbesondere Lohn-/Gehaltsforderungen)
  • Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht (z.B. in Kündigungsschutzprozessen)

Häufiger Streitgrund im Arbeitsrecht: die Kündigung

Beim Thema Arbeitsrecht denken Sie sicherlich zuerst an die Kündigung durch den Arbeitgeber. Kündigt der  Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern ist die Belegschaft per Gesetz vor ungerechtfertigten Kündigungen dahingehend geschützt, dass ein Ende des Vertrages nur dann erlaubt ist, wenn der Betrieb Personal abbauen muss oder der Arbeitnehmer selbst einen Grund für die Kündigung liefert.

Doch wissen Sie ob Ihre Kündigung rechtswirksam ist? Kennen Sie die Fristen um eine für sie ausgesprochene Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht überprüfen zu lassen?

Für einen Laien ist es sehr schwer, alle rechtlichen Probleme zu erkennen, wie man eine Kündigung anfechten kann oder überprüfen lassen kann. Gleichwohl bleibt für die Überprüfung vor dem Arbeitsgericht nicht viel Zeit - schon 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens muss die Klage beim Gericht liegen. Wird diese Frist durch Sie versäumt, ist die Kündigung wirksam, auch dann wenn sie unberechtigt ergangen ist. 

In einem Kündigungsschutzprozess ist auch wichtig, die Klage genau vorzubereiten und die Gründe, welche die Kündigung unberechtigt erscheinen lassen, vorzutragen. Der Richter des Arbeitsgerichtes kann lediglich berücksichtigen, was von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite vorgetragen wird, er musste den Sachverhalt von sich aus nicht ermitteln.

Wer trägt die Kosten im arbeitsgerichtlichen Prozess?

Während in anderen Gerichtszweigen der Unterlegene stets den Anwalt der Gegenseite bezahlen muss, gilt in der 1. Instanz beim Arbeitsgericht die Besonderheit, dass jede Seite ihren Anwalt aus eigener Tasche zahlen muss, egal wer den Prozess am Ende gewinnt. Nur die Gerichtskosten sind durch den Verlierer allein zu zahlen.

Weitere Angelegenheiten im Arbeitsrecht

Neben dem großen Thema Kündigung finden sich im Arbeitsrecht auch Bereiche wie

  • Abfindung 
  • Abmahnung 
  • Arbeitsvertrag 
  • Arbeitszeugnis 
  • ordentliche Kündigung
  • außerordentliche/fristlose Kündigung
  • Teilzeit und Befristung
  • Urlaub 
  • Beschäftigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens 

Unsere Kanzlei berät Sie gern und umfassend sowohl über vorgenannte Themen als auch über Themen wie 

  • Mutterschutz, 
  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, 
  • betriebliche Altersvorsorge, 
  • Arbeitsschutzgesetz, 
  • Arbeitszeit, 
  • Überstunden, 
  • Probezeit, 
  • Mindestlohn, 
  • Jahresurlaub, 
  • Lohnsteuerklassen, 
  • Mobbing am Arbeitsplatz, 
  • Vergütung. 

Die Kanzlei Walther steht  Ihnen gern in Ihren arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.