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FAMILIENRECHT


Fachanwaltskanzlei für Familienrecht

Eine hohe Spezialisierung der WALTHER Anwaltskanzlei liegt im Familienrecht. Die allgemeinen familienrechtlichen Sachverhalte wie ScheidungEheverträgeSorgerecht etc. werden betreut.

Ein großes Gewicht liegt auch auf  Regelungen zum Betriebsvermögen von Unternehmen und Beteiligungen oder größeres Immobilienvermögen im Scheiungs- und Erbfall. Hierbei kooperieren wir mit Steuerberatern und Notaren.

Ziel unserer familienrechtlichen Beratung ist es, eine indiviuelle Lösung für Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse zu finden und durchzusetzen, dies sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten.

WALTHER Anwaltskanzlei im Familienrecht

Familienrecht

Die Beratung findet im Familienrecht, als auch in den angrenzenden Rechtsgebieten zu allen rechtlichen Fragen statt.

Folgende Bereiche zählen hierzu:

  • Ehe und Heirat
  • Scheidung
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und Scheidungsvertrag
  • Immobilien in der Trennung und Scheidung
  • Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt / unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Güterrecht, Güterstand
  • Herausgabe des Kindes
  • Vaterschaft (Vaterschaftsfeststellungs- oder Vaterschaftsanfechtungsklagen)
  • Adoption, Namensrecht, Abstammung
  • Wohnungszuweisung
  • Haushaltsteilung
  • Trennung von Vermögen (z.B. Konten und Immobilien im Miteigentum)
  • Internationales Familienrecht
  • familienrechtlicher Ausgleichsanspruch
  • Abänderung von Unterhaltstiteln
  • Verzicht auf den Zugewinnausgleich
  • Verzicht auf den Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat / Gewaltschutzgesetz
  • Unterhaltsvorschuss
  • Erbrecht bei Ehe und Scheidung
  • Testament / Erbschein

Die Firma / das Unternehmen bei Ehe und Scheidung

Fachanwaltliche Spezialisierungen sind darüber hinaus zwingend notwendig, wenn einer der Ehegatten Unternehmer ist und Betriebsvermögen (Firma, Unternehmen) zum Vermögen gehört. Ehevertragliche Vorkehrungen können bereits im Vorfeld der Eheschließung hierzu getroffen werden. Im Trennungs- und Scheidungsfall bedarf es spezialisierter Kenntnisse im Interesse des Mandanten, z.B. hinsichtlich der Bewertung des Unternehmens für den Zugewinn. Hier ist der Fachanwalt für Familienrecht gefragt.

  • Eheverträge für Unternehmer und Gesellschafter
  • Verfügungsbeschränkungen durch Eheschließung für Unternehmer und Gesellschafter
  • Scheidungsvereinbarung für Unternehmer und Gesellschafter
  • die Firma in der Scheidung
  • Berechnung der Leistungsfähigkeit von Gesellschaftern im Unterhaltsrecht
  • Scheidungsvereinbarung

Spezialisierung und Fachanwalt für Familienrecht - die Besonderheiten des familienrechtlichen Mandates

Das Erfordernis von Spezialkenntnissen ist im Familienrecht unabdingbar. Optimale Gestaltungen einer Scheidungsfolgenvereinbarung / Ehevertrag bzw. die Interessenwahrnehmung bei einer Scheidung benötigt theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen, die bei nur gelegentlich familienrechtlicher Mandatsbearbeitung eines Anwaltes kaum gelingen kann. Regelmäßige Spezialisierungen zeichnen hier gute Anwälte bzw. Anwältinnen im Familienrecht aus.

Der Fachanwalt im Familienrecht nimmt an regelmäßigen Fortbildungen teil.

Gerade im Familienrecht kommt es neben den juristischen Fertigkeiten auch noch auf andere Fähigkeiten an. Ein guter Familienrechtler sollte die erforderlichen wirtschaftlichen und steuerlichen Kenntnisse mitbringen und selbstverständlich auch in der Lage sein auf familiärer, sozialer und emotionaler Ebene Konflikte richtig bewerten zu können und in seine Arbeit einzubeziehen.

In unserer Kanzlei WALTHER bieten wir entsprechendes Know-how auch jenseits des Familienrechts.

Anwaltskosten im Familienrecht

Im Familienrecht wird Verfahrenskostenhilfe und nicht Prozesskostenhilfe gewährt. Prinzipiell besteht zwischen Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe kein Unterschied.

Verfahrenskostenhilfe kommt ausschließlich für ein gerichtliches Verfahren in Betracht, während die Beratungshilfe dem Mandanten die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl ermöglicht.

Sofern Sie nur über geringes oder gar kein Einkommen verfügen und kein Vermögen besitzen, welches nicht über das sog. Schonvermögen hinausgeht und daher nicht in der Lage sind, die Kosten eines gerichtlichen Rechtsstreites zu zahlen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Voraussetzung ist weiter die hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung. Wenn Sie also bedürftig sind, jedoch mit dem beabsichtigten Prozesserfolg nicht durchdringen werden, erhalten Sie keine Verfahrenskostenhilfe.