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VERSICHERUNGSRECHT


VersicherungsrechtDas Versicherungsrecht erstreckt sich auf alle Rechtsprobleme, welche im Zusammenhang mit der Abwicklung von Versicherungsfällen stehen. Gleichzeitig erfasst es auch Fragen, die sich z.B. aus Kündigungen derartiger Versicherungsverträge oder der Umgestaltung von Versicherungsbedingungen ergeben. Wir können natürlich keine Empfehlungen dafür geben, welche Versicherung für Sie und Ihren individuellen Bedarf die „Richtige“ ist. Hierfür sprechen Sie insoweit bitte einen Versicherungsmakler oder die Vertragsabteilung einer Versicherung an und schildern Sie dort Ihren persönlichen Bedarf.

Bei einer Versicherung handelt es sich um ein einziges Rechtsprodukt mit vielseitigen, vielschichtigen und komplex auftretenden Rechtsfragen, welche sich beim Abschluss und auch schon bei der Anbahnung, bei Laufzeiten des Vertrages oder Obliegenheiten des Versicherungsnehmers ergeben können. Durch die Neuerungen im Rahmen des Versicherungsrechtes mit der Europäisierung des internationalen Versicherungsrechts, Entscheidungen des EuGH oder Anpassung der Versicherungsbedingungen nach 2008 sind die Gesetze und Rechtsprechung mehr denn je gefragt, so dass auch das Versicherungsrecht aktuell wieder nahezu jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland betrifft.

Probleme mit der Versicherung – Wann zum Anwalt?

Es ist ratsam den Anwalt zum Versicherungsrecht bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages oder unmittelbar nach Eintritt des Versicherungsfalles hinzuzuziehen, da spätere Streitigkeiten mit der Versicherung an sich bereits zu diesem Zeitpunkt begründet oder vermieden werden können.

Unsere Leistungen im Versicherungsrecht

Wir beraten Sie gerne umfassend bei Rechtsfragen betreffend die von Ihnen bereits abgeschlossenen Versicherungen. Unsere bundesweite Beratung und Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Bereiche außergerichtlicher Anspruchsdurchsetzung, Vergleichsverhandlungen und Prozessführung für beispielsweise folgende Bereiche:

  • Beginn des Versicherungsvertrages
  • Annahme oder Ablehnung des Antrags durch den Versicherer
  • Laufzeit des Versicherungsvertrages
  • Inhalt des Versicherungsvertrages
  • Obliegenheiten und -verletzungen des Versicherungsnehmers
  • Leistungspflichten des Versicherers
  • Leistungsverweigerung des Versicherers
  • Anfechtung des Versicherungsvertrages und Rücktritt des Versicherungsvertrages    
  • Versicherungssumme
  • Gefahrerhöhung
  • Eintritt des Versicherungsfalles oder Beendigung des Versicherungsvertrages

Zahlreiche Arten von Versicherungen, viele Probleme...

Das Versicherungsrecht als Großes erstreckt sich auf viele Gebiete. Als Beispiele, welche in der Praxis häufigste Bedeutung haben werden nachfolgend genannt:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Lebensversicherung, Rentenversicherung und Fondpolicen
  • Rechtsschutzversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Unfallversicherung

Bei der Vielzahl von allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen mit Risikoausschlüssen, Obliegenheiten oder z.B. Wartezeiten, kann es zu einem ungleich mächtigeren Gegner, der Versicherung, kommen.

Trotz der Tatsache, dass die juristischen Abteilungen der Versicherer gemeinsam mit Kanzleien, welche ausschließlich Versicherer vertreten, in jahrelanger Kleinarbeit die Versicherungsbedingungen ausgehandelt haben und diese in- und auswendig kennen, erfolgen dennoch zu Unrecht viele Leistungsablehnungen oder werden vom unkundigen Versicherungsnehmer akzeptiert. Es gibt zahlreiche Rechtsprechung zu einzelnen Klauseln, welche oftmals auch für unwirksam erklärt wurden.

Sprechen Sie uns demnach frühzeitig auf neue oder bereits bestehende Versicherungspolicen/Angelegenheiten an. Wir stehen jederzeit gern zur Verfügung.